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Für Fach- und Führungskräfte

Zertifizierung

Was bringt Ihnen die Zertifizierung?

Ihr Nutzen für Ihr Unternehmen im Überblick 

Ihr Unternehmen stellt eine einheitliche Kommunikation in einem international verbindlichen fachlichen Rahmen im jeweiligen Wissensgebiet (BPM) sicher.

Ihr Unternehmen bekommt eine anerkannte Zertifizierung zur Etablierung einheitlicher Qualitätsstandards (z. B. für die interne Vermarktung von Service-/Beratungseinheiten).

Ihr Unternehmen führt ein fundiertes Ausbildungsprogramm, das durch Zertifizierung und Rezertifizierung das Wissen der Mitarbeiter kontinuierlich auf dem aktuellsten Stand hält.

Ihr Unternehmen bietet eine nachhaltige Fachausbildung zum Certified Business Process Professional (CBPP®) sowie zum Certified Business Process Associate (CBPA®) im Prozessmanagement an.

Ihr Nutzen für Sie als zertifizierte Person im Überblick 

Sie erhalten ein international anerkanntes Zertifikat als Nachweis für Ihr erworbenes Fachwissen im Prozessmanagement.

Sie steigern Ihren eigenen Marktwert im globalen Arbeitsmarkt.

Sie kommunizieren in einer international anerkannten Fach-Community.

Sie erhalten eine kontinuierliche Weiterbildung mit Abschluss.

Sie erhalten eine vom Anbieter unabhängige Zertifizierung mit weltweit festgesetztem Standard.

Sie erhalten einen ganzheitlichen Prozessmanagement-Ansatz, der alle Aspekte des Business Process Management für ein umfassendes Managementkonzept umfasst.

Informationen zur Prüfungsvorbereitung

Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Prüfung Zeit für zusätzlichen Lernaufwand einplanen müssen. Je nach individuellem Wissensstand kann die zu veranschlagende Zeit natürlich sehr unterschiedlich ausfallen. Im Seminar bekommen Sie praktische Tipps für Ihre persönliche Lernplanung.

Für Firmen bzw. Gruppen bieten wir auch Inhouse-Zertifizierungen an. Zu Terminen und Konditionen sprechen Sie uns bitte an. 

Als Zertifizierungsgesellschaft ist die Firma GüteZert (Wiesbaden) beauftragt, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 die personenbezogene Zertifizierung durchführt. 

Ihr Weg zur Zertifizierung

Voraussetzungen für die Erlangung des Certified Business Process Professional (CBPP®) und Certified Business Process Associate (CBPA®) Zertifikats sind ein Praxisnachweis und eine erfolgreich bestandene schriftliche Prüfung.

Für die Zertifizierung sind zwei Schritte nötig:

  1. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein.
  2. Sie haben die Zertifizierung bestanden.

Zulassungsvoraussetzungen

Prinzipiell wird für die CBPP® und CBPA® Prüfung keine spezifische Ausbildung vorausgesetzt. Unerlässlich jedoch ist eine mehrjährige Auseinandersetzung mit dem Themengebiet des Prozessmanagements. Sie garantiert, dass Sie die erforderliche praktische Erfahrung und die nötige Breite und Tiefe des BPM-Wissens mitbringen.

Als Bewerber für das Zertifikat müssen Sie 4 Jahre beziehungsweise 5000 Stunden Berufserfahrung nachweisen, in denen Sie Tätigkeiten ausgeübt haben, die einen konkreten Bezug zum Thema Business Process Management haben. Davon müssen 2500 Stunden zwingend berufspraktisch sein, die übrigen 2500 Stunden können auch durch die unten aufgeführten Nachweise ersetzt werden. 

Aus- und Weiterbildung 

Ausbildung: Abschlüsse in einem Studium der Wirtschaftswissenschaften (Betriebswirt, Volkswirt), Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik oder eine kaufmännische Ausbildung. Dafür werden folgende Punktezahlen angerechnet:

  • 500 Stunden für eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • 1000 Stunden für einen Bachelor in einem relevanten Fachgebiet
  • 1500 Stunden für einen Master in einem relevanten Fachgebiet
  • 1500 Stunden für ein Diplom in einem relevanten Fachgebiet

Sonstige Fortbildungen: Dafür werden folgende Punktezahlen angerechnet:

  • 20 Stunden je Seminartag zu relevanten Themen (Organisation, Prozessmanagement, Projektmanagement, Betriebswirtschaft, Führung, IT)
  • 750 Stunden für Fachprüfungen im Bereich Organisation (Schweiz: eidgenössische Prüfung)
  • 750 Stunden für ein Diplom der Fachrichtung Organisation (Schweiz: eidgenössische Prüfung)
  • Inwieweit sonstige Fortbildungsmaßnahmen angerechnet werden können, entscheidet die Zertifizierungsstelle nach Prüfung der Nachweise.

Verwandte Zertifizierungen: 500 Stunden für jede individuelle Zertifizierung aus einem angrenzenden Fachgebiet wie z. B. PMP®, CBIP, GPM® je Level, IPMA je Level. 

Sind Ihre Zulassungsvoraussetzungen erfüllt? 

Anhand der folgenden Aufstellung können Sie vor der Anmeldung ganz einfach selbst ermitteln, ob Sie die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. 

Grundlage ist der CBPP® Praxisnachweis.  

Die in dem Formular (relevante Berufserfahrung) ermittelten Jahre mit BPM-Berufserfahrung werden mit 1250 h pro Jahr bewertet.

Beispiel: Ergebnis (O) Jahre BPM-relevant = 2,6 Jahre entsprechen 3250 Stunden. 

Nach der Ermittlung der Praxisstunden (Berufserfahrung BPM) wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen bereits erfüllen oder ob zusätzlich Ausbildungen (Studium, Weiterbildung) anzurechnen sind: 

Berufserfahrung BPM ≥ 5000 h?              Ihre Zulassungsvoraussetzungen sind erfüllt. 

Berufserfahrung BPM < 5000 h?              Bitte Zulassungsvoraussetzungen weiter prüfen (s. u.).  

  • Ausbildungsabschluss Diplom/Master 1500 h, Bachelor 1000 h, abgeschlossene Berufsausbildung 500 h
  • Fortbildung: Fortbildung x  Seminartage * 20 Stunden je Tag Fachprüfung/Diplom Fachbereich Organisation 750 h
  • Verwandte Zertifizierungen (z. B. PMP®, CBIP, GPM® je Level, IPMA je Level 500 h)

SUMME (≥ 5000 h = Ihre Zulassungsvoraussetzungen sind erfüllt.)  

   

Bitte beachten Sie: Diese Selbstauskunft dient lediglich dazu, die Anzahl der nachzuweisenden Stunden zu ermitteln. Sie ist kein Nachweis für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen. Diese werden von uns aufgrund der Unterlagen, die Sie mit Ihrem Antrag zur Erstzertifizierung einreichen, zusätzlich geprüft.    

Antrag zur Erstzertifizierung 

Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und das CBPP® Zertifikat erwerben möchten, stellen Sie bei der gfo (Gesellschaft für Organisation e.V.) einen Antrag auf Erstzertifizierung.  

Diesem Antrag fügen Sie das Formular (CBPP® Praxisnachweis) bei. Darin ist im Detail zu belegen, dass Sie die in den Zulassungsbedingungen genannten Voraussetzungen zur Berufserfahrung und zur Aus- und Weiterbildung erfüllen. Für die relevanten Aus- und Weiterbildungsaktivitäten müssen Sie zusätzlich Kopien der entsprechenden Dokumente (Zeugnisse, Zertifikate, Bescheinigungen etc.) einreichen.  

Anhand der eingereichten Unterlagen prüft die gfo nach den Regeln der ABPMP (International Association of Business Process Management Professionals), ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.  

Das Anmeldeformular zur CBPP® Zertifizierung und der CBPP® Praxisnachweis werden auf Anforderung von der Zertifizierungsstelle bereitgestellt.  

Durchführung der Zertifizierungsprüfung 

Die Prüfungen werden entweder als offene Veranstaltung beim MANAGER INSTITUT oder als firmenindividuelle Prüfung unter Aufsicht der Zertifizierungsgesellschaft GüteZert durchgeführt. Die Prüfungstermine werden rechtzeitig mit den Teilnehmern vereinbart.  

Die Prüfung erfolgt je nach Voraussetzung papier- oder computerbasiert und dauert drei Stunden. In dieser Zeit sind 120 (CBPP®) bzw. 90 (CBPA®) Multiple-Choice-Fragen zu beantworten. Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie 70 % der Fragen richtig beantwortet haben.  

Ein paar Tage nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihre Zertifikatsurkunde. Damit sind Sie berechtigt, den Titel „Certified Business Process Professional“ oder „Certified Business Process Associate“ zu führen.

Rezertifizierung

Die Zertifikate „Certified Business Process Professional“ (CBPP®) und „Certified Business Process Associate“ (CBPA®) sind 3 Jahre lang gültig. Danach muss das Zertifikat erneuert werden, damit Sie den Titel weitere 3 Jahre tragen dürfen. Dazu bedarf es einer Rezertifizierung. Dabei müssen Sie als Inhaber des Zertifikats den Nachweis erbringen, dass Sie während der vergangenen 3 Jahre einer entsprechenden Tätigkeit im Prozessmanagement nachgegangen sind und sich kontinuierlich fachlich in BPM weitergebildet haben. 

1.  Voraussetzungen zur Rezertifizierung
Sie besitzen ein gültiges bzw. maximal seit 6 Monaten verfallenes CBPP® bzw. CBPA® Zertifikat und können nachweisen, dass Sie seit der Erstzertifizierung bzw. seit der letzten Rezertifizierung

  • in Bezug auf ein volles Arbeitspensum zu mindestens 40 % (das entspricht jeweils 500 Stunden pro Jahr) eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben, die einen konkreten Bezug zum Thema Business Process Management aufweist, und
  • mindestens 60 Stunden an BPM-fachlichen Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben.

2.  Bewertung von BPM-fachlichen Weiterbildungsmaßnahmen
Die folgende Liste zeigt detailliert, zu jeweils wie vielen Stunden Ihre Teilnahme an Veranstaltungen oder die Erarbeitung von Leistungen zu BPM-fachlich relevanten Themen angerechnet wird.

  • Teilnahme an Präsenzunterricht: Eine Stunde entspricht bei den im Folgenden aufgelisteten Weiterbildungsmaßnahmen einer Stunde zur Rezertifizierung (angerechnet werden insgesamt maximal 30 Stunden):
    –  Weiterbildungsmaßnahmen an Hochschulen oder Fachhochschulen
    –  Weiterbildungsmaßnahmen, bei denen anerkannte ECTS-Punkte (European Credit Transfer
        System) vergeben werden
    –  Seminare oder Trainings mit externen Trainern
    –  Innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen
  • Teilnahme an facheinschlägigen BPM-Tagungen oder -Symposien zum Zweck der Weiterbildung: Angerechnet werden die Nettovortragszeiten exkl. Pausen (insgesamt maximal 30 Stunden):
  • Durchführung eigener Seminare oder Präsentationen mithilfe von selbst erstellten Unterlagen: Angerechnet werden folgende Stundenzahlen (insgesamt maximal 30 Stunden):
    –  2,5 Stunden für Präsentationen bis 30 Minuten Dauer
    –  5    Stunden für Präsentationen bis 60 Minuten Dauer
    –  6,5 Stunden für Präsentationen bis 4 Stunden Dauer
    –  Anzahl Seminarstunden x 2 für Seminare mit einer Dauer von mehr als 4 Stunden
  • Publikation von BPM-facheinschlägigen Büchern, Artikeln, White Papers und Blogs: Angerechnet wird 1 Stunde pro A4-Seite (insgesamt maximal 30 Stunden)
  • Selbststudium: Anzahl geleisteter Stunden x 0,5 (insgesamt maximal 20 Stunden)
  • Andere fachlich verwandte Zertifizierungen (z. B. IPMA, PMI, ISO 9001, ITIL, CobIT): 20 Stunden je Zertifizierung (insgesamt maximal 20 Stunden)
  • Übernahme einer Führungsposition in einer fachlichen Vereinigung, die dem BPM nahesteht: 10 Stunden pro Jahr (insgesamt maximal 30 Stunden)
  • Weitere fachliche Aktivitäten und Weiterbildungsmaßnahmen können von der Zertifizierungsstelle im Einzelfall akzeptiert werden. Für eine Stunde Aktivität wird eine Stunde zur Rezertifizierung angerechnet.

3.  Durchführung der Rezertifizierung
Auf Anfrage erhalten Sie von der gfo ein Formular, in dem Sie die unter Punkt 2 genannten Weiterbildungsmaßnahmen erfassen. Die Daten werden ausgewertet und wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird ein neues Zertifikat mit einer Verlängerung der Gültigkeit um weitere 3 Jahre ausgestellt.

Für die Rezertifizierung fällt für die Antragsprüfung und die Neuausstellung des Zertifikats eine Gebühr in Höhe von 95,00 € zzgl. MwSt. an.

Sollten Sie die Voraussetzungen für die Verlängerung des Zertifikats nicht erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, die Zertifizierungsprüfung zu wiederholen.

Buchbar als Firmentraining oder offenes Training an allen Seminarorten!

Zur Terminabstimmung und Besprechung der Trainingsinhalte für das Seminar Strategische Unternehmensführung - bitte kurz und unverbindlich mit einer/einem unserer Berater/innen Kontakt aufnehmen:

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Tel.:   0800 3060303 (Freecall)
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