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Neues Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)


Das in 2006 in Kraft getretene neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wirkt sich auf alle Bereiche des Arbeitslebens aus, das heißt von der Stellenausschreibung bis zur Kündigung. Arbeitgeber, Personalchefs und Führungskräfte sind seitdem vielfachen Pflichten und Risiken ausgesetzt, da die darin festgelegten Diskriminierungsmerkmale sehr umfangreich sind. Dieses Seminar gibt Ihnen praxistaugliche Empfehlungen, mit deren Hilfe Sie das neue Gesetz rechtssicher umsetzen können.

SEMINARZIELE

In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie diskriminierungsrechtliche Risiken vermeiden und wie Sie sich als Arbeitgeber bei Konflikten richtig verhalten. Es zeigt Ihnen außerdem, womit Sie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten rechnen müssen.

INHALT

Grundlagen des neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Europäische Antidiskriminierungsrichtlinien
Gesetzliche Regelungen des neuen AGG
Anwendungs- und Geltungsbereich

Diskriminierungsformen und -merkmale
Mittelbare und unmittelbare Benachteiligung
Sexuelle Belästigung
Anweisung zur Benachteiligung

Rechtsfolgen bei unzulässiger Diskriminierung
Haftung des Arbeitgebers für Handlungen Dritter
Beschwerde- und Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers
Entschädigungsbemessung
Schmerzensgeld / Schadensersatz
Maßregelungsverbot

Neue Pflichten des Arbeitgebers
Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung
Benachteiligungen unterbinden
Bekanntmachungs-, Aufklärungs- und Hinweispflichten
Betrieblichen Beschwerdestellen einrichten
Durchführung themenspezifischer Schulungen

Besonders betroffene Bereiche
Stellenausschreibungen
Einstellungs- und Auswahlverfahren
Arbeitsvertrag
Leistungen bewerten
Gehaltsstrukturen
Beförderungen und Versetzungen
Personalentwicklung
Kündigung

Diskriminierungsbeschwerden und -tatbestände
Beschwerderechte der Arbeitnehmer / Prüfungspflichten des Arbeitgebers
Diskriminierungsgefahren erkennen
Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle
Beschwerdeverfahren
Rufschädigende Prozesse vermeiden

Neue Rechte und Pflichten des Betriebsrats
Die Einhaltung des AGG überwachen
Informationsrechte
Unterlassungsanspruch
Behandlung von Beschwerden
Klagerecht bei groben Pflichtverletzungen des AGG
Einsetzung eines Gleichbehandlungsbeauftragten

VORKENNTNISSE

Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

ZIELGRUPPE

Unternehmensleitung, Fach- oder Führungskraft und Assistenten, die sich mit rechtlichen Fragestellungen auseinandersetzen.

METHODEN

Alles Wichtige zum neuen AGG lernen Sie durch Kurzvorträge und Diskussion, anhand von Fallbeispielen sowie durch Erfahrungsaustausch.

DAUER

1 Tag

PREIS

790,00 € (zzgl. ges. USt.)

TITEL

Neues Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

SEMINAR NR

RE-1610

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Neues Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)