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Abdullah Celik

Änderungen im Vertrag: Vertragsstrafen (§ 4 Abs. 9):Die aktuell vorgesehenen Strafbeträge reichen bis zu 20.000 €. Ich würde empfehlen, diese auf maximal 5.000 € zu begrenzen und nur bei nachweislich vorsätzlichem Fehlverhalten anzuwenden. Haftung (§ 10): Der Vertrag sieht derzeit eine uneingeschränkte Haftung vor. Eine Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wäre hier sachgerecht und entspricht der branchenüblichen Regelung für freie Trainerinnen Stornoregelung (§ 5): Da der Auftraggeber die Veranstaltung auch kurzfristig kostenfrei stornieren kann, würde ich anregen, eine Ausfallhonorar-Regelung einzuführen – beispielsweise 50 % des vereinbarten Honorars bei Absagen weniger als 7 Tage vor Seminarbeginn. Das ist branchenüblich und dient als Ausgleich für blockierte Termine und Vorbereitungszeiten.